Meister.Werk.NRW: Wir wurden ausgezeichnet

Am 24. April 2023 fand im festlichen Rahmen in Düsseldorf die Preisverleihung ‚Meister.Werk.NRW‘ statt. Die Auszeichnung wird vom Land Nordrhein-Westfalen und den Verbänden des Lebensmittelhandwerks vergeben. Sie würdigt besondere wirtschaftliche und kulturelle Leistungen. In diesem Jahr zeichnete Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen 45 Bäckereien, 22 Fleischereien, 15 Konditoreien und acht Brauereien mit dem Landesehrenpreis aus. Sie wurden für ihre Produkte und ihre Betriebsführung ausgezeichnet.

„Das Lebensmittelhandwerk ist eine tragende Säule in Nordrhein-Westfalen und ein Garant für Arbeit und Ausbildung auf Top-Niveau: Die Betriebe bewahren und fördern das Wissen um die handwerkliche Herstellung regionaler Produkte. Sie stehen für Nähe, Qualität und Verantwortung und tragen maßgeblich zur Nahversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln bei. Diese herausragenden Leistungen des Lebensmittelhandwerks würdigen wir gern mit dem Ehrenpreis ‚Meister.Werk.NRW‘.“, so die Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen.

Eine große Rolle spielen dabei nicht nur die Produkte. Neben einem selbst hergestellten Sortiment und regionalen Spezialitäten sollen die Betriebe auch auf eine nachhaltige Betriebsführung achten. Ein wesentliches Kriterium ist dabei die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.

‚Meister.Werk.NRW‘ zielt darauf ab, die umfassenden Leistungen, die das Lebensmittelhandwerk in der Produktion und für die Gesellschaft erbringt, herauszustellen und damit näher an den Verbraucher heranzubringen. Dabei soll die Einzigartigkeit der Produkte herausgestellt und die handwerkliche Kunst, diese herzustellen, wahrgenommen werden. Zur wirtschaftlichen und kulturellen Stärke Nordrhein-Westfalens trägt jeder einzelne Betrieb bei.

Die Auszeichnung "Meisterwerk NRW" ist eine Auszeichnung mit Tradition. Seit ihrer Einführung im Jahr 2013 hat das Land sie bereits zum elften Mal gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk an Betriebe des Bäcker-, Konditoren- und Fleischerhandwerks sowie des Brauerhandwerks vergeben. Seit 2016 können sich auch Betriebe des Brauerhandwerks und seit 2018 auch Betriebe des Konditorenhandwerks beteiligen. Damit ist das Lebensmittelhandwerk in seiner ganzen Breite vertreten.

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